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Affiliate-Bedingungen, Version 2026-10-01

Die Bedingungen für das Empfehlungsprogramm von meetergo: Provision, Auszahlung, Gutschriften und Regeln.

Aktualisiert am 1. Oktober 2026

Gültig ab: 1. Oktober 2026
Version der Bedingungen: 2026-10-01

Diese Affiliate-Bedingungen gelten zwischen der meetergo GmbH, Hauptstraße 44, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland, und der Person, die über ihren persönlichen Einladungslink neue Kunden an meetergo empfiehlt (der Affiliate). Sie ergänzen die AGB von meetergo und die Datenschutzerklärung. Für bestätigte Geschäftspartner gelten stattdessen die Bedingungen für das Partnerprogramm.

Die deutsche Fassung ist verbindlich. Die englische Fassung dient nur dem Verständnis.

1. Teilnahme

Jede Person mit einem meetergo-Konto kann teilnehmen. Die Teilnahme beginnt mit dem ersten Aufruf des Einladungslinks unter Empfehlen im Dashboard. Für eine Auszahlung muss der Affiliate diese Bedingungen bei der Einrichtung der Auszahlung annehmen.

Der Affiliate kann als Unternehmen oder als Privatperson teilnehmen. Eine Firma, die als bestätigter meetergo-Partner teilnimmt, empfiehlt nur über das Partnerportal. Für eine empfohlene Firma entsteht nie gleichzeitig Affiliate-Provision und Partnervergütung.

2. Provision

Der Affiliate erhält 20% des berechtigten Nettoumsatzes, den meetergo von einer empfohlenen Firma tatsächlich einzieht.

  • Laufzeit: 12 Monate ab der ersten bezahlten Rechnung der empfohlenen Firma.
  • Obergrenze: höchstens 10.000 EUR Provision pro empfohlener Firma.
  • Berechtigter Umsatz: Abonnement und Nutzerplätze, netto nach Rabatten. Nicht berechtigt sind Umsatzsteuer, verbrauchsabhängige Nutzung (zum Beispiel Telefonie, SMS oder KI-Guthaben), Zusatzleistungen, Einrichtungsentgelte sowie erstattete, gutgeschriebene, zurückgebuchte oder unbezahlte Beträge.

Der Satz, die Laufzeit und die Obergrenze werden bei der Zuordnung einer Firma festgeschrieben. Spätere Änderungen dieser Bedingungen ändern sie für diese Firma nicht.

3. Angebot für empfohlene Firmen

Eine neue Firma, die sich über den Link anmeldet, erhält einen Rabatt auf ihr Abonnement:

  • Monatstarif: 50% für die ersten 3 Monate.
  • Jahrestarif: einmalig 12,5% auf die erste Jahresrechnung.

Pro Abonnement gilt genau ein Rabatt. Der Empfehlungsrabatt lässt sich nicht mit Aktionscodes, Gutscheinen oder anderen Angeboten kombinieren. Gibt es mehrere, gilt das für die Firma bessere Angebot.

4. Zuordnung

  • Es zählt die erste gültige Empfehlung. Eine spätere Empfehlung ersetzt sie nicht.
  • Eine Firma, die meetergo bereits bezahlt hat, kann nicht nachträglich zugeordnet werden.
  • meetergo kann eine fehlende oder falsche Zuordnung innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung der Firma berichtigen. Danach ist keine Änderung mehr möglich.
  • Selbstempfehlungen sind ausgeschlossen. Hinweise darauf sind insbesondere dieselbe Firma, dieselbe geschäftliche E-Mail-Domain, dieselbe Zahlungskarte oder dieselbe IP-Adresse innerhalb von 24 Stunden.

meetergo löst Konflikte anhand der gespeicherten, datierten Datensätze.

5. Zurückstellung und Auszahlung

Jeder Provisionsbetrag bleibt 30 Tage nach Bezahlung der zugrunde liegenden Rechnung zurückgestellt. Er wird nur verfügbar, wenn die Zahlung in dieser Zeit nicht erstattet oder angefochten wurde.

meetergo zahlt verfügbare Provision einmal im Monat aus, in der Regel am 4. Tag des Monats. Der Affiliate wählt die Auszahlungsart:

AuszahlungsartMindestbetrag
Überweisung per SEPA über Stripe50 EUR für Unternehmen, 25 EUR für Privatpersonen
meetergo-Guthaben für die eigenen Rechnungen10 EUR

Kleinere Beträge werden in den nächsten Monat übernommen. meetergo kann eine Auszahlung zur Prüfung zurückhalten, wenn Zahlungs- oder Steuerdaten fehlen, die Bedingungen in der aktuellen Version nicht angenommen sind, ein Verdacht auf Missbrauch besteht oder eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, etwa gegen Sanktionslisten, dies verlangt. Nach der Klärung wird der Betrag mit dem nächsten Lauf ausgezahlt. Solange Überweisungen noch nicht freigeschaltet sind, bleibt verfügbare Provision gespeichert oder wird auf Wunsch als Guthaben ausgezahlt.

6. Erstattungen, Rückbuchungen und Verrechnung

Wird eine Zahlung der empfohlenen Firma erstattet, gutgeschrieben oder zurückgebucht, entfällt die Provision darauf. Ist sie bereits ausgezahlt, verrechnet meetergo den Betrag mit künftiger Provision. Bei Betrug oder vorsätzlichem Missbrauch kann meetergo eine Rückzahlung verlangen.

7. Verbotenes Verhalten

Der Affiliate darf meetergo nur ehrlich und rechtmäßig bewerben. Verboten sind insbesondere:

  • Selbstempfehlungen und Empfehlungen zwischen verbundenen Firmen oder Konten;
  • Spam, gekaufte Kontaktlisten und Werbung ohne die erforderliche Einwilligung;
  • bezahlte Suchanzeigen auf den Begriff „meetergo“ oder ähnliche Schreibweisen sowie Domains oder Konten, die mit meetergo verwechselt werden können;
  • Cookie Stuffing, versteckte Links und jede Zuordnung ohne echte Empfehlung;
  • irreführende Aussagen zu Preisen, Funktionen oder dem Rabatt, und das Auftreten im Namen von meetergo.

Bei einem Verstoß kann meetergo die betroffene Provision streichen, die Teilnahme sperren und sie beenden.

8. Gutschriftverfahren

Der Affiliate und meetergo vereinbaren, dass meetergo über die Provision Gutschriften nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ausstellt. Der Affiliate stellt für diese Provision keine eigene Rechnung. Die Gutschrift trägt das Wort „Gutschrift". Die Zustimmung wird bei der Einrichtung der Auszahlung mit Version, Zeitpunkt und IP-Adresse gespeichert.

  • Umsatzsteuer: meetergo weist Umsatzsteuer nur aus, wenn der Affiliate angibt, Rechnungen mit Umsatzsteuer zu stellen, und eine Steuernummer oder USt-IdNr. hinterlegt. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Privatpersonen erhalten eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer. Für Unternehmen in der EU mit gültiger USt-IdNr. und für Unternehmen außerhalb der EU gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Privatpersonen außerhalb Deutschlands erhalten eine Auszahlungsübersicht statt einer Gutschrift.
  • Widerspruch: Der Affiliate kann jeder Gutschrift widersprechen. Mit dem Widerspruch verliert sie ihre Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG). meetergo storniert sie und stellt eine neue Gutschrift mit den berichtigten Daten aus.
  • Aktuelle Daten: Der Affiliate muss Name, Anschrift und Steuerangaben richtig und aktuell halten und Änderungen vor dem nächsten Auszahlungslauf eintragen. Für Folgen falscher Angaben ist der Affiliate verantwortlich.

Der Affiliate kann seine Zustimmung für die Zukunft widerrufen. Auszahlungen ruhen dann, bis er erneut zustimmt. Verfügbare Provision bleibt gespeichert.

9. Privatpersonen

Privatpersonen erhalten nie eine Gutschrift mit Umsatzsteuer. Provision kann für sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig sein. Die Versteuerung ist allein Sache des Affiliates. meetergo gibt keine Steuerberatung.

10. Tippgeber, keine Vertretung

Der Affiliate ist Tippgeber. Er ist nicht verpflichtet, Firmen zu empfehlen, und hat keine Ziele oder Mindestmengen. Die Teilnahme ist nicht exklusiv. Der Affiliate ist nicht berechtigt, für meetergo zu verhandeln, Angebote abzugeben, Verträge zu schließen oder Erklärungen abzugeben. Es entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis.

11. Änderung und Beendigung

meetergo kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern und kündigt eine Änderung vorher im Dashboard oder per E-Mail an. Eine Auszahlung setzt voraus, dass der Affiliate die aktuelle Version angenommen hat. Bis dahin bleibt verfügbare Provision gespeichert.

Beide Seiten können die Teilnahme jederzeit beenden. Die Löschung des meetergo-Kontos beendet sie ebenfalls. Bereits entstandene gültige Provision bleibt bestehen und wird nach diesen Bedingungen ausgezahlt, außer bei Betrug oder einem erheblichen Verstoß. Nach dem Ende entsteht keine neue Provision.

12. Bestehende Cello-Empfehlungen

Vor diesem Programm lief das Empfehlungsprogramm von meetergo über Cello. Firmen, die bis zum Start dieses Programms über Cello zugeordnet wurden, behalten den Provisionssatz ihrer Cello-Kampagne. Die Provision läuft wie bei Cello ohne zeitliche Begrenzung, bis die Obergrenze erreicht ist. Für Empfehlungen aus der Kampagne für Nutzer beträgt die Obergrenze 10.000 EUR pro Firma, für Partner-Kampagnen gilt die Obergrenze der jeweiligen Kampagne. Für alle neuen Empfehlungen gelten diese Bedingungen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Privatpersonen gelten zusätzlich die zwingenden Schutzvorschriften ihres Wohnsitzlandes. Ist der Affiliate Kaufmann, ist Monheim am Rhein Gerichtsstand. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Kontakt

Fragen zu diesen Bedingungen kannst du an support@meetergo.com senden.

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