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Bedingungen für das Partnerprogramm

Die Geschäftsbedingungen für bestätigte meetergo-Partner mit Refer oder Resell.

Aktualisiert am 28. August 2026

Gültig ab: 28. August 2026
Version der Bedingungen: 2026-08-28-r3

Diese Bedingungen für das Partnerprogramm gelten zwischen der meetergo GmbH, Hauptstraße 44, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland, und dem Unternehmen, dessen berechtigter Unternehmensadmin sie in meetergo annimmt. Sie gelten nur für bestätigte Geschäftspartner und ergänzen die AGB von meetergo, die Datenschutzerklärung, einen anwendbaren Auftragsverarbeitungsvertrag und schriftlich vereinbarte kaufmännische Bedingungen.

Widersprechen diese Bedingungen den allgemeinen AGB in einer Frage des Partnerprogramms, gehen diese Bedingungen vor. Individuell schriftlich vereinbarte kaufmännische Bedingungen gehen für den ausdrücklich geregelten Gegenstand beiden vor.

Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist verbindlich. Eine englische Fassung dient nur der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

1. Geschäftliche Berechtigung und Bestätigung

Der Partner bestätigt, als Unternehmen und nicht als Verbraucher zu handeln. Der annehmende Unternehmensadmin bestätigt, das Partnerunternehmen wirksam vertreten zu dürfen.

Aus einer Bewerbung entsteht kein Anspruch auf Aufnahme. meetergo kann eine Teilnahme aufgrund von Programmeignung, Sicherheit, Zahlungsrisiko, Missbrauch oder einem Verstoß gegen diese Bedingungen bestätigen, ablehnen, sperren oder widerrufen. Das Partnerunternehmen muss Unternehmens-, Rechnungs-, Steuer-, Kontakt- und Zahlungsdaten richtig und aktuell halten.

Der Partner bleibt ein unabhängiges Unternehmen. Er darf keine Verpflichtungen im Namen von meetergo eingehen, sich nicht als meetergo-Mitarbeiter darstellen und keine nicht bestätigten Funktionen, Preise oder Leistungsniveaus versprechen.

2. Refer und Resell sind getrennt

Jeder Kunde nutzt genau ein Partnermodell:

  • Refer, Kunde bezahlt meetergo: meetergo schließt den Vertrag mit dem Kunden und stellt ihm die Rechnung. Der Partner kann Provision auf berechtigte eingezogene Umsätze erhalten.
  • Resell, Partner bezahlt meetergo: Der Partner kauft meetergo bei meetergo ein, schließt den Vertrag mit seinem Kunden, stellt diesem die Rechnung und erhält den Einkaufsrabatt seiner wirksamen Partnerstufe.

Die Modelle lassen sich für einen Kunden nicht kombinieren. Ein Kunde kann für denselben Leistungszeitraum nicht Refer-Provision und Resell-Rabatt auslösen. Partnervorteile lassen sich außerdem nicht mit Cello, Kundengutscheinen, Affiliate-Prämien, Aktionspreisen oder einer anderen Empfehlungsquelle kombinieren, sofern meetergo dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Cello ist nur das Affiliate-Programm für normale Nutzer. Cello wird nicht für bestätigte Partnerbewerbungen, Kunden, Provisionen oder Resell-Abrechnung genutzt.

Ein Wechsel zwischen Refer und Resell benötigt eine schriftliche Bestätigung und einen festgelegten Stichtag. Ein Wechsel erzeugt nie einen überlappenden oder rückwirkenden Vorteil.

3. Partnerstufen

Für Refer und Resell gilt eine gemeinsame wirksame Partnerstufe.

StufeBerechtigter Umsatz der letzten 12 MonateRefer-ProvisionResell-Rabatt
BronzeWeniger als 7.500 EUR20%Nicht verfügbar
SilberMindestens 7.500 EUR20%20%
GoldMindestens 20.000 EUR25%25%
PlatinMindestens 50.000 EUR30%30%
DiamantMindestens 125.000 EUR35%35%

Die verdiente Stufe basiert auf dem abgerechneten berechtigten Nettoumsatz mit Software, der in den 12 Monaten unmittelbar vor dem bewerteten Vorgang tatsächlich an meetergo bezahlt wurde. Direkter Abonnementumsatz von Refer-Kunden und bezahlter Partner-Einkaufsumsatz für Resell-Kunden zählen gemeinsam. Der Umsatz des aktuellen Vorgangs ist von seiner eigenen Bewertung ausgeschlossen und zählt für den nächsten Vorgang.

Berechtigter Umsatz schließt Umsatzsteuer und andere Steuern, Erstattungen, Gutschriften, Rückbuchungen, unbezahlte oder abgeschriebene Beträge, Einrichtungs- und Dienstleistungsentgelte, Zahlungsgebühren sowie durchgereichte oder verbrauchsabhängige Nutzung wie Telefonie, SMS, E-Mail-Versand und verbrauchsabhängige KI aus. Eine spätere Erstattung, Gutschrift, Rückbuchung oder Abschreibung verringert den qualifizierenden Umsatz.

Die wirksame Stufe ist die höhere Stufe aus verdienter Stufe und einer von meetergo schriftlich bestätigten Mindeststufe. Resell setzt mindestens Silber voraus. meetergo kann einem neuen Reseller aufgrund der schriftlichen kaufmännischen Vereinbarung Silber oder eine andere Mindeststufe zuweisen. Eine geänderte Mindeststufe gilt nur für spätere finanzielle Vorgänge und schreibt keine festgeschriebene Monatsabrechnung, Rechnung oder Provisionsbuchung um.

Sätze werden nur für zukünftige Vorgänge angewendet. meetergo kann einen Berechnungsfehler durch eine sichtbare Anpassung berichtigen, berechnet aber einen gültigen historischen Datensatz nicht allein deshalb neu, weil der Partner später die Stufe wechselt.

4. Refer-Provision

Ein Refer-Kunde ist nur berechtigt, wenn meetergo die Empfehlung annimmt, sie mit einem neuen zahlenden Kunden verknüpft und eine berechtigte wiederkehrende Softwarezahlung einzieht. Der Status einer eingereichten, qualifizierten oder gewonnenen Empfehlung ist allein keine Provisionszusage.

Der Provisionssatz entspricht der Refer-Rate der wirksamen Partnerstufe unmittelbar vor der berechtigten Kundenzahlung. Provision entsteht nur in den ersten 12 Monaten ab der ersten berechtigten bezahlten Rechnung dieses Kunden.

Die Provision wird auf den eingezogenen wiederkehrenden Nettoumsatz mit Software berechnet. Die in Abschnitt 3 genannten Beträge und jeder Kundenrabatt oder jede Gutschrift sind ausgeschlossen. Jeder Betrag bleibt nach dem Einzug 45 Tage zurückgestellt. Er wird nur verfügbar, wenn die zugrunde liegende Zahlung weiterhin gültig ist.

Verfügbare Provision ist ab einem Guthaben von 100 EUR auszahlbar. Kleinere gültige Guthaben werden übernommen. meetergo kann vollständige Steuer- und Zahlungsdaten und, falls gesetzlich erforderlich, vor der Auszahlung eine gültige Partnerrechnung verlangen.

Wird eine berechtigte Zahlung später erstattet, gutgeschrieben, zurückgebucht oder abgeschrieben, kann meetergo zurückgestellte Provision stornieren oder eine Überzahlung mit zukünftigen Beträgen verrechnen. Bei Betrug, vorsätzlichem Missbrauch oder einer Überzahlung, die nicht angemessen verrechnet werden kann, kann meetergo eine Rückzahlung verlangen.

5. Resell-Preise und automatische Abrechnung

Resell ist nur verfügbar, solange der Partner dafür bestätigt ist, mindestens die wirksame Stufe Silber hat und gültige Rechnungs- und Zahlungsdaten pflegt.

Der Einkaufspreis ist der aktuelle öffentliche wiederkehrende Monatspreis des jeweiligen meetergo-Tarifs abzüglich des Resell-Rabatts der wirksamen Partnerstufe. Der öffentliche Preis und die geltende Stufe werden in der Monatsabrechnung festgeschrieben. Spätere Preis- oder Stufenänderungen schreiben sie nicht um.

meetergo schreibt berechtigte partnerbezahlte Kunden und lizenzierte Plätze nach jedem vollständigen Berliner Kalendermonat fest. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung gibt es innerhalb des Monats keine anteilige Berechnung. Durchgereichte und verbrauchsabhängige Nutzung wird getrennt abgerechnet und erhält keinen prozentualen Rabatt.

meetergo erstellt eine gemeinsame Stripe-Rechnung für den Partner und belastet automatisch dessen Standardzahlungsmittel. Der Partner schuldet meetergo die Zahlung unabhängig davon, ob sein Kunde den Partner rechtzeitig bezahlt. Steuern werden anhand der gültigen Rechnungs- und Steuerdaten des Partners berechnet.

Der Partner bestimmt seinen Kundenpreis selbst, stellt dem Kunden eigenständig die Rechnung und zieht die Zahlung ein. Ein in meetergo gespeicherter Kundenpreis dient nur der Information. Er belastet den Kunden nicht und ändert die Partnerrechnung nicht.

6. Kundenbeziehung, Support und Daten

Jeder Kunde benötigt einen eigenen meetergo-Workspace, ein eigenes Abonnement, eigene Nutzer und einen eigenen Lebenszyklus. Lizenzen dürfen nicht zwischen Kunden gebündelt oder verschoben werden, um Kosten zu vermeiden.

Für eine bestätigte Resell-Beziehung gewährt meetergo dem Partner eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Erlaubnis, berechtigten Kundennutzern Zugang zum bestätigten Workspace dieses Kunden zu geben. Diese Erlaubnis ist die einzige Ausnahme des Partnerprogramms von einem allgemeinen Verbot der Unterlizenzierung oder der Zugangsgewährung an Dritte. Sie gilt nur, solange das zugehörige Resell-Abonnement und die Partnerbestätigung aktiv sind. Sie erlaubt weder den Weiterverkauf außerhalb bestätigter Kunden-Workspaces noch den Zugang für einen anderen Reseller, die Vervielfältigung der Software oder die Übertragung von Rechten an meetergo.

Der Partner ist für seinen Kundenvertrag, Aussagen im Verkauf, Kundenrechnungen, Zahlungseinzug, Onboarding und den First-Level-Support verantwortlich. meetergo stellt die Plattform sowie Second- und Third-Level-Produktsupport nach der anwendbaren Vereinbarung bereit. Der Partner darf keine gemeinsamen Passwörter vergeben oder anfordern. Er muss den Partnerzugang und den normalen Einladungsablauf nutzen.

Der Partner darf Kundeninformationen nur mit Erlaubnis des Kunden eingeben oder aufrufen und muss Datenschutz-, Vertraulichkeits-, Marketing- und Datenschutzrecht beachten. Jede Partei bleibt für ihre eigene Rolle nach anwendbarem Datenschutzrecht verantwortlich. Der anwendbare Auftragsverarbeitungsvertrag gilt, wenn meetergo personenbezogene Daten auf dokumentierte Weisung verarbeitet.

7. Marke und geistiges Eigentum

meetergo behält alle Rechte an Software, Dokumentation, Marken und Markenmaterialien. Die Bestätigung gewährt dem Partner ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, freigegebene meetergo-Partnermaterialien ausschließlich für Marketing und Support der bestätigten Beziehung zu nutzen.

Der Partner muss die aktuellen Markenrichtlinien einhalten, darf keine verwechslungsfähigen Domains oder Marken registrieren und eine meetergo-Marke nicht irreführend verändern. Es gehen keine Eigentumsrechte auf den Partner oder seine Kunden über.

8. Faire Werbung und Zuordnung

Der Partner muss meetergo richtig und rechtmäßig bewerben. Spam, gekaufte Kontaktlisten, falsche Empfehlungen, Selbstempfehlungen, versteckte Anreize, Cookie Stuffing sowie irreführende Preis- oder Produktaussagen sind verboten.

Der Partner darf nur Geschäftskontakte einreichen, die mit der Vorstellung rechnen. meetergo kann doppelte, bestehende, betrügerische oder anderweitig unberechtigte Empfehlungen ablehnen und Konflikte bei der Zuordnung anhand datierter Datensätze lösen.

9. Vertraulichkeit

Jede Partei muss nicht öffentliche kaufmännische, kundenbezogene, sicherheitsbezogene und produktbezogene Informationen der anderen Partei schützen und nur für die Partnerbeziehung verwenden. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß öffentlich werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Die Pflicht gilt nach dem Ende der Teilnahme fort.

10. Sperrung, Beendigung und Übergabe

Jede Partei kann die Partnerbeziehung nach den allgemeinen AGB oder einer schriftlichen kaufmännischen Vereinbarung beenden. meetergo kann den Zugang zum Schutz von Kunden, Sicherheit, Abrechnung oder Programm sofort sperren, während ein erheblicher Verdacht geprüft wird.

Das Ende der Bestätigung blockiert neue Partneraktivitäten, löscht aber keine Kunden, festgeschriebenen Monatsabrechnungen, Rechnungen, Gutschriften, Zahlungspflichten oder bereits entstandene gültige Provision. Nach einer ordentlichen Beendigung kann Provision für bereits bestätigte Refer-Kunden nur bis zum Ende des ursprünglichen 12-monatigen Provisionszeitraums des jeweiligen Kunden weiterlaufen. Betrug, vorsätzlicher Missbrauch oder ein erheblicher Verstoß kann unbezahlte Provision ausschließen, die mit diesem Verhalten zusammenhängt.

Resell-Leistung, Zahlungspflichten und Supportverantwortung bestehen bis zur bestätigten wirksamen Übergabe oder zum Leistungsende fort. Kundenübergabe, Schließung und Änderungen der Zahlungszuständigkeit benötigen einen kontrollierten schriftlichen Ablauf.

11. Änderungen und Aufzeichnungen

meetergo kann das Programm für zukünftige Aktivitäten ändern. Eine wesentlich geänderte Version der Bedingungen muss ein berechtigter Unternehmensadmin annehmen, bevor die kaufmännischen Partnerwerkzeuge weiter genutzt werden können. Die angenommene Version, der Zeitpunkt und der annehmende Account werden gespeichert.

Neue Bedingungen ändern keine gültige festgeschriebene Monatsabrechnung, ausgestellte Rechnung oder Provisionsbuchung rückwirkend. Für einen Vorgang gelten die Stufen und Sätze der dazu angenommenen Version oder später schriftlich von beiden Parteien angenommene kaufmännische Bedingungen.

12. Haftung, Recht und Schlussbestimmungen

Die Haftungsregeln der allgemeinen AGB gelten, soweit zwingendes Recht oder schriftliche kaufmännische Bedingungen nichts anderes verlangen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften und des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der meetergo GmbH ausschließlicher Gerichtsstand.

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar. Änderungen außerhalb des versionierten Annahmeprozesses im Produkt müssen von berechtigten Vertretern in Textform vereinbart werden.

Kontakt

Fragen zum Partnerprogramm oder zu diesen Bedingungen kannst du an support@meetergo.com senden.

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