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Auszahlung und Steuern für Empfehlungen

Welchen Beleg du für deine Empfehlungsprovision bekommst und wie Umsatzsteuer und Einkommensteuer funktionieren.

Aktualisiert am 1. Oktober 2026

Für jede Auszahlung deiner Empfehlungsprovision stellen wir einen Beleg aus. Welcher Beleg es ist und ob Umsatzsteuer darauf steht, hängt von deinen Antworten bei Auszahlung einrichten ab.

Welcher Beleg für wen

Du bistBelegUmsatzsteuer
Unternehmen in Deutschland, das Umsatzsteuer berechnetGutschrift19% zusätzlich zur Provision
Kleinunternehmer in DeutschlandGutschriftKeine, mit Hinweis auf § 19 UStG
Privatperson in Deutschland oder „Nicht sicher“GutschriftKeine, mit Hinweis zur Einkommensteuer
Unternehmen in der EU mit gültiger USt-IdNr.GutschriftKeine, du führst sie selbst ab (Reverse Charge)
Unternehmen außerhalb der EUGutschriftKeine, du führst sie selbst ab (Reverse Charge)
Privatperson außerhalb DeutschlandsAuszahlungsübersichtKeine

Was eine Gutschrift ist

Normalerweise schreibst du eine Rechnung, wenn dir jemand Geld schuldet. Bei einer Gutschrift ist es umgekehrt: Wir stellen den Beleg für dich aus. Du musst uns keine Rechnung schicken.

  • Rechtlich ist das das Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG.
  • Du stimmst ihm bei der Einrichtung der Auszahlung einmal zu.
  • Jede Gutschrift hat eine eigene Nummer, beginnend mit GS-.
  • Wir bewahren jede Gutschrift 8 Jahre auf. Du kannst sie jederzeit herunterladen.

Die Auszahlungsübersicht zeigt dieselben Beträge, ist aber kein Steuerbeleg.

Umsatzsteuer

Du berechnest Umsatzsteuer: Wir zahlen dir die Provision plus 19% Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer führst du an dein Finanzamt ab. Dafür brauchen wir deine Steuernummer oder USt-IdNr.

Du bist Kleinunternehmer: Wir zahlen die Provision ohne Umsatzsteuer. Auf der Gutschrift steht: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Du bist ein Unternehmen im Ausland: Wir zahlen ohne Umsatzsteuer. Die Gutschrift nennt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. In der EU prüfen wir deine USt-IdNr. bei der Einrichtung und vor jeder Auszahlung.

Du bist nicht sicher: Wir rechnen ohne Umsatzsteuer ab. Stellt sich heraus, dass du Umsatzsteuer berechnest, widersprich der Gutschrift und berichtige deine Angaben.

Einkommensteuer für Privatpersonen

Privatpersonen bekommen nie Umsatzsteuer ausgezahlt. Deine Provision kann aber als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig sein.

  • Die Versteuerung ist deine Sache. Wir führen keine Steuer für dich ab.
  • Deine Gutschrift enthält dazu einen Hinweis.
  • Bewahre deine Gutschriften für deine Steuererklärung auf.

Angaben ändern oder widersprechen

Deine Angaben stehen auf jeder neuen Gutschrift. Halte Name, Anschrift und Steuerangaben deshalb aktuell. Änderungen gelten ab dem nächsten Auszahlungslauf.

Eine schon ausgestellte Gutschrift ist falsch? Widersprich ihr:

  1. Öffne Empfehlen und dort deine Belege bei der Auszahlung.
  2. Wähle bei der Gutschrift Widersprechen.
  3. Nenne den Grund und berichtige deine Angaben.

Wir stornieren die alte Gutschrift mit einem Stornobeleg und stellen direkt eine neue aus. Nach dem Widerspruch gilt die alte Gutschrift nicht mehr als Rechnung.

Auszahlungsarten

AuszahlungsartMindestbetragHinweis
Überweisung über Stripe (SEPA)50 EUR für Unternehmen, 25 EUR für PrivatpersonenStripe fragt einmal deine Bankverbindung ab.
meetergo-Guthaben10 EURWird mit deinen nächsten Rechnungen verrechnet.

Überweisungen schalten wir schrittweise frei. Bis dahin bleibt dein Verdienst gespeichert, oder du wählst Guthaben.

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